Einbruchmeldetechnik

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Alle 2 Minuten wird in Deutschland eingebrochen

Überwachungsprinzipien, Melder & Projektierung

Bei der Projektierung einer GWA sind die einzelnen gewählten Funktionen, z. B. Einbruch (EM-Funktion) oder Brand (BM-Funktion),  grundsätzlich getrennt zu betrachten. Beispielsweise lassen sich für die EM-Funktion drei nach der persönlichen Risikosituation des Betreibers abgestufte Überwachungskonzepte definieren:

Außenhautüberwachung:

Die Öffnungen in der Außenhaut des Objekts (Fenster und Türen) werden überwacht. Vorteil: Ein Angriff auf das Objekt wird frühzeitig gemeldet, bei interner Scharfschaltung können die Bewohner sich frei bewegen. Nachteil: relativ hoher Installationsaufwand.

Schwerpunktüberwachung:

Durch Bewegungsmelder werden besonders kritische Bereiche des Objekts überwacht. Vorteil: relativ geringer Installationsaufwand. Nachteil: Täter wird erst entdeckt, wenn er sich im Objekt befindet.

Fallenüberwachung:

Überwachung von Bereichen, die der Täter betreten muss, wenn er sich im Objekt bewegt (z. B. Überwachung des Flurs oder der Treppen mit Bewegungsmeldern). Vor- und Nachteile siehe Schwerpunktüberwachung.

Generell haben sich folgende Meldertypen bewährt:

  • Zur Überwachung von Fenstern und Türen: Öffnungsmelder (z.B. Magnet-Reed-Kontakte)
    Optional bei Alarmanlagen
  • Zur Überwachung von Glasflächen: passive oder aktive Glasbruchmelder, Alarmdraht in Glasscheiben
  • Zur Überwachung von Räumen: Infrarot-Bewegungsmelder, Dualmelder (Infrarot/Ultraschall)

Die Auswahl der Melder muss sorgfältig erfolgen, damit es nicht zu Falschfunktionen der Anlage kommt. Für die übrigen Funktionen einer Gefahrenwarnanlage lassen sich ähnlich abgestufte risikobezogene Überwachungsprinzipien definieren.

In ihrer einfachsten Ausstattung bieten Gefahrenwarnanlagen ergänzend zur mechanischen Sicherheit einen zusätzlichen Grundschutz, um Gefahren wie Einbrüche zu erkennen und zu melden. Dazu gehören Melder an allen Zugangstüren, Bewegungsmelder für die Überwachung des Inneren des Hauses oder der Wohnung gegen Einbruch sowie Rauchmelder in den Schlafzimmern und Fluren.

Alarmierungsarten

Übertragungswege dienen der Übertragung von Meldungen und Informationen innerhalb einer Gefahrenwarnanlage sowie der Überwachung der Funktion einer Gefahrenwarnanlage. Grundsätzlich ist eine Übertragung über verdrahtete Übertragungswege oder über Funk möglich.

Abhängig von den Funktionen der Gefahrenwarnanalage und dem Meldungsereignis sind drei Arten der Alarmierung vorgesehen:

Internwarnung:

dient der Warnung anwesender Personen vor einer Gefahr.

Internalarm:

dient der Abschreckung eines Täters bei Einbruch und der Alarmierung der anwesenden Personen im Falle eines Brandes. (Anmerkung: Alarmierung außerhalb des überwachten Objekts [sog. Externalarm] ist wegen der Gefahr, dass nicht vorgeprüfte Alarme an die Polizei bzw. Feuerwehr gehen, nicht zulässig.)

Fernalarm:

Übertragung des Meldungsereignisses an eine externe Alarmempfangsstelle, üblicherweise über ein Telefonwählgerät (Festnetz oder Mobilfunk). Dies kann eine private Person oder besser die Notruf- und Service-Leitstelle eines Wach- und Sicherheitsunternehmens sein. Dabei ist sicherzustellen, dass die Alarmempfangsstelle einen Alarm nur an die Polizei bzw. Feuerwehr meldet, wenn das Ergebnis einer Alarmvorprüfung positiv ist.

In der Regel ist eine Kombination dieser drei Arten der Alarmierung zu empfehlen.

Vermeidung von Falschalarmen

Eine Gefahrenwarnanlage mit Einbruchmelde-Funktionen darf über eine interne Bedieneinrichtung zur internen Scharf-/Unscharfschaltung (siehe Produktinformation Scharfschalteinrichtung) verfügen die der Betreiber durch eine bewusste Handlung einleiten muss. Ein Fernalarm darf in diesem Fall nur an den Nutzer des Objektes gehen. Um Falschalarme durch Bedienungsfehler des Betreibers zu vermeiden, muss eine externe Scharf-/Unscharfschaltung von außerhalb des Objektes erfolgen. Die Gefahrenwarnanlage darf nur dann den extern scharf geschalteten Zustand annehmen, wenn keine Verhinderung der Scharfschaltung (z.B. durch offene Türen, eine Störung der Energieversorgung oder der Übertragungswege) vorliegt.

Alle Zugänge zum überwachten Objekt dürfen im scharf geschalteten Zustand von außen nicht zu öffnen sein (Zwangsläufigkeit).

Wichtige Hinweise

Vor der Installation sollte immer geprüft werden, ob Empfehlungen der Polizei oder Auflagen der Versicherer vorliegen. Für höhere und gewerbliche Risiken, bei Behörden- oder Versicherungsauflagen etc. werden andere, höherwertige als die hier beschriebenen GWA benötigt.

Alle elektronischen Sicherheitssysteme müssen sorgfältig geplant, installiert, betrieben und instand gehalten werden, damit sie grundsätzlich nur im Gefahrenfall aktiviert werden. Von Falschalarmen ausgelöste Polizeieinsätze sind meistens kostenpflichtig. Außerdem verlieren wiederholt falsch auslösende Anlagen an abschreckender Wirkung und Glaubwürdigkeit. Ursachen für Falschalarme ergeben sich insbesondere durch fehlende Zwangsläufigkeit, bei falscher Auswahl von Meldertypen und einer falschen Wahl des Montageortes der Melder. Die Installationsvorschriften des Herstellers sind bei der Installation streng zu beachten. Der Betreiber kann zur sicheren Funktion seiner Gefahrenwarnanlage dadurch beitragen, dass er die Betriebsvorschriften genau beachtet und insbesondere sicherstellt, dass sich in einem extern scharf geschalteten Objekt keine Personen oder Tiere aufhalten und Fenster und Türen ge- bzw. verschlossen sind.

Die einwandfreie technische Funktion der Anlage wird dadurch gewährleistet, dass der Betreiber die Planung und Installation von einem anerkannten Fachbetrieb ausführen lässt und mit diesem für die Betriebsphase einen Instandhaltungsvertrag schließt, der die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Anlage sicherstellt.

Einbruchmeldeanlagen

Elektronische Sicherheitssysteme bieten eine sinnvolle Ergänzung zu mechanischen Sicherheitseinrichtungen, da sie über den Einbruch hinaus eine Reihe von weiteren Risiken mindern können. Für die Risikobereiche in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung ist eine Gefahrenwarnanlage (GWA, Einbruchmeldeanlage) konzipiert, die die Detektion von Gefahren, wie Einbruch, Belästigung und Brand, in einer Anlage zusammenfasst. Gefahrenwarnanlagen dienen primär der Warnung des Betreibers und der betroffenen Personen sowie der Abschreckung von Tätern. Sie lassen aber auch einen Fernalarm an eine Hilfe leistende Stelle zu und können mit Funktionen für einen Personenhilferuf ausgestattet sein.

Mögliche technische Meldungen von Alarmanlagen:

  • Eindringen, Einbrüche oder sonstige Bedrohungen
  • Brandrauch
  • Gas, Wasser
  • Funktionsüberwachung von Stromkreisen (z. B. Kühl- oder Heizungsanlagen)
  • Störungsmeldungen von haustechnischen Anlage

Gemeinsam mit dem Kunden analysieren wir den Sicherheitsbedarf und die konkreten Anforderungen an das Einbruchmeldesystem. Je nach Bedarf planen, installieren, betreuen und warten wir die Systeme. Herstellerunabhängig empfehlen wir die Komponenten, die den Wünschen des Kunden und den geltenden Vorschriften am besten entsprechen.

Fast jeder zweite Einbruch wird durch professionelle Sicherheitstechnik verhindert.